Dies ist zulässig, wenn nur Rechtsfragen zu entscheiden sind. Dann darf der Richter allein urteilen. Sind Tatsachenfragen ungeklärt oder nicht eindeutig im Sinne einer Partei zu burteilen, muss der Streit der Jury vorgelegt werden. Die neue Entscheidung des Revisionsgerichts knüpft an für Computerrechtler wichtige, damals noch offene Entwicklungen des Rechts und der UNIX-Linux-Betriebssysteme in Verbindung mit Marktentscheidungen von IBM und Intel über neue Prozessoren an.
Die 41-seitige Begründung sowie die 2 Seiten der Mindermeinungen gehen lesenswert auf die materiellen und prozessualen Aspekte sowie eine bedeutsame Entwicklung in der Geschichte der Betriebssystemsoftwareentwicklung ein.