• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 31. Okt. 2017

Troll will am Weg von UNIX zu Linux verdienen  

.   Eine Software-Entwicklungssaga vom letzten Jahrtausend lebt wieder auf. In SCO Group v. IBM gewann die als Troll angesehene In­ves­to­rengruppe, die ins beste UNIX-Betriebssystem für Intelprozessoren der Santa Cruz Operation investiert hatte und damit in ein Joint Venture mit IBM eingestiegen war, einen Teilsieg gegen die Klagabweisung wegen wett­be­werbs­widriger Softwarecodeunterschlagung, rechtswidrige Eingriffe in Geschäfts­er­war­tun­gen mit Dritten und Urheberrechtsverletzung. In Denver entschied am 30. Oktober 2017 das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA, dass eine Abweisung vor der Vorlage des Rechtsstreits an die Geschworenen un­rich­tig war.

Dies ist zulässig, wenn nur Rechtsfragen zu entscheiden sind. Dann darf der Richter al­lein urteilen. Sind Tatsachenfragen ungeklärt oder nicht eindeutig im Sin­ne einer Partei zu burteilen, muss der Streit der Jury vorgelegt werden. Die neue Entscheidung des Revisionsgerichts knüpft an für Computerrechtler wich­ti­ge, damals noch offene Entwicklungen des Rechts und der UNIX-Linux-Be­triebs­systeme in Verbindung mit Marktentscheidungen von IBM und Intel über neue Prozessoren an.

Die 41-seitige Begründung sowie die 2 Seiten der Mindermeinungen gehen le­sens­wert auf die materiellen und prozessualen Aspekte sowie eine bedeutsame Entwicklung in der Geschichte der Betriebssystemsoftwareentwicklung ein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.