Ein berüchtigter Betrüger sollte Gelder auf Konten bei den beklagten Auslandsbanken verschafft haben. Die Banken unterhalten Korrespondenzbeziehungen zu Banken im Forumstaat New York. Das allein reicht nicht für den erforderlichen Nexus zum Forumsstaat nach dem Long-Arm Statute von New York in NYCPLR §§302(a)(1) und (2), erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 3. November 2017: At a minimum, the defendant must, “on his or her own initiative … project[] himself or herself into th[e] state to engage in a sustained and substantial transaction of business.” …
Dass der Betrüger von New York aus Bankanweisungen ins Ausland versandte, entspricht nicht dem Merkmal der Eigentinitiative des Tätigwerdens im Forumstaat. Auch die Behauptung, der Betrüger habe als Vertreter der Auslandsbanken in New York gehandelt, greift nicht, weil die Banken keine Kontrolle über den Betrüger ausübten. Obwohl die Entscheidungsbegründung kurz gehalten ist, führt sie lesenswert in die wesentlichen Präzedenzfälle zur personal Jurisdiction, dem Recht zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über den Beklagten ähnlich der örtlichen Zuständigkeit im deutschen Recht, ein.