Urheberrecht für Zeitungen und Newsletter vereinfacht
CK • Washington. Der Nachweis des Urheberrechts an einem Werk wird in den USA durch die Hinterlegung beim Copyright Office in Washington leicht gemacht. Das gilt auch für ausländische Werke. Die Anmeldung ist zudem eine Prozessvoraussetzung. Am 6. November 2017 verkündet das Amt eine Vereinfachung für Zeitungen und elektronische Newsletter. Webseiten sind von der Verkündung unter dem Titel Group Registration of Newspapers im Federal Register nicht erfasst. Die Öffentlichkeit wird gebeten, bis zum 6. Dezember 2017 ihre Anmerkungen vorzutragen.
Die Anmeldungen sollen zu einer Gruppeneintragung nach digitalem Einreichen der Hinterlegungsexemplare jeweils eines ganzen Monats mit einem einzigen Urheber führen. Der Urheber darf die Rechte von Mitwirkenden mit einem Work made for Hire Agreement oder Arbeitsverhältnis erworben haben. Die Definition einer Monatsauflage verlangt anders als das bisherige Recht nicht das tägliche Erscheinen des Werkes. Wie bisher darf auch Mikrofilm zusätzlich zu einer digitalen Fassung hinterlegt werden. Der Gruppeneintragungsantrag nach 17 USC §408(c)(1) ist binnen drei Monaten ab dem letzten Erscheinungstag einzureichen.
Die Anmeldungen sollen zu einer Gruppeneintragung nach digitalem Einreichen der Hinterlegungsexemplare jeweils eines ganzen Monats mit einem einzigen Urheber führen. Der Urheber darf die Rechte von Mitwirkenden mit einem Work made for Hire Agreement oder Arbeitsverhältnis erworben haben. Die Definition einer Monatsauflage verlangt anders als das bisherige Recht nicht das tägliche Erscheinen des Werkes. Wie bisher darf auch Mikrofilm zusätzlich zu einer digitalen Fassung hinterlegt werden. Der Gruppeneintragungsantrag nach 17 USC §408(c)(1) ist binnen drei Monaten ab dem letzten Erscheinungstag einzureichen.