Die Beklagte stellte für die Klägerin eine Cloud zur Verfügung. Nachdem die Klägerin in finanzielle Schieflage geraten war, kündigten drei ihrer Geschäftsführer und gründeten ein eigenes Unternehmen. Die Beklagte kopierte die Daten aus der Cloud und erbrachte die Dienstleistung für das neue Unternehmen. Als die Klägerin mit einer Rate in Rückstand geriet, löschte sie zudem deren Daten vollständig, ohne zuvor wie vertraglich vereinbart die Kündigung auszusprechen.
Die Revision wies die Klage ab. Die geltend gemachten Ansprüche nach dem Recht Virginias auf Rückzahlung, Conversion Claim, und wegen Computerbetruges, Computer Fraud, werden vom bundesrechtlichen Copyright Act verdrängt. Lesenswert und mit klarer Argumentation grenzt das Gericht den Anwendungsbereich der Gesetze voneinander ab und erkennt im Übrigen keine deliktische Verfehlung, sondern allenfalls eine außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches liegende Vertragsverletzung: a question of breach of contract rather than criminal trespass.