Gegenstand des Verfahrens in Douglas v. Xerox Business Services, LLC war ein hochkomplexes Vergütungssystem, wonach Arbeitnehmer je nach Aufgabe unterschiedliche Stundensätze erhalten, in den Worten des Gerichts: mind-numbingly complex payment plan. Manche Tätigkeiten wie die Teilnahme an Besprechungen werden mit einem festen Satz, andere Aufgaben wie die Bearbeitung eingehender Anrufe dagegen variabel vergütet, abhängig von einer Reihe von Faktoren, zum Beispiel der Kundenzufriedenheit und von objektiven Kennzahlen wie der Länge der Telefonate. Am Ende der Arbeitswoche kalkuliert die Beklagte die Gesamtsumme je Arbeitsstunde. Überschreitet diese den Mindestlohn, wird nur dieser ausgezahlt. Bei einer Unterschreitung stockt der Arbeitgeber bis zu diesem auf.
In seiner Entscheidung vom 15. November 2017 erkannte das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco nach sorgfältiger Auslegung des Gesetzeswortlauts sowie der Gesetzgebungsgeschichte keine Verletzung des Mindestlohnes nach dem Fair Labor Standards Act. Der maßgebliche Bemessungszeitraum für diesen ist die Arbeitswoche und nicht die einzelne geleistete Arbeitsstunde.