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Mittwoch, den 22. Nov. 2017

Gesichtserkennung im Videospiel: Biometrieschutz  

.   Zwei Videospieler gingen das 15-minütige Gesichts­er­ken­nungs­ver­fah­ren für ein Videospiel durch und verklagten dann den Spiele­her­stel­ler wegen Verletzung eines Gesetzes zum Schutze biometrischer Daten aus dem Staat Illinois. In Vigil v. Take-Two Interactive Software Inc. prüfte die Revision in New York City die Klageberechtigung.

Die Kläger verdächtigten den Hersteller der unzulässigen Verwendung und Spei­cherung ihrer als Avatare im Spiel eingesetzten Biometriedaten. Der Scha­den liege in ihrer Furcht vor der Gesichtserkennung, wenn sie wirk­lich ein­mal be­nö­tigt würde.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks erkannte am 21. November 2017, dass der Verdacht allein, für den kein Beweis geboten wurde, und die selbstzugefügte subjektive Furcht nicht ausreichen, um eine Aktivlegitimation der Kläger zu bejahen. Die Revisionsbegründung erklärt auch lesenswert, wieso keine Unzulässigkeit des Einsatzes biometrischer Daten bei ihrer eindeutig frei­willigen Überlassung vorliegt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.