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Samstag, den 25. Nov. 2017

Fremdes Foto auf Selbstverlagsbucheinband  

.   Haften die einen Selbstverlag betreibenden oder von sol­chen er­stellte Bücher vertreibenden Unternehmen, wenn ein Kunde des Selbstverlags auf einem Bucheinband ein Foto von Personen verwendet, deren Zustimmung zur Verwendung nicht vorliegt? In Roe v. Amazon.com klagte ein Paar, des­sen von einem Fotografen geschossenes Verlobungsbild auf dem Einband eines wegen seiner Geschmacklosigkeit bald berühmten Buches er­schien. Der Selbst­ver­lagskunde hatte das Bild auf der Webseite des Fotografen gefunden. Um eine Nutzungsgenehmigung sorgte er sich nicht.

Am 21. November 2017 prüfte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati die verschiedenen gesetzlichen und fallrechtlichen An­spruchsgrundlagen, die das Paar gegen die beklagten Selbstverlags- und Ver­triebs­unternehmen behauptete. Das erstinstanzliche Bundesgericht, federal Court, hat­te die Klage abgewiesen, weil es die Beklagten als haftungsbefreite Ver­triebs­firmen im Sinne des ersten Verfassungszusatzes über die Pressefreiheit ansah: Sie haften nicht für die Inhalte der von ihnen verteilten Werke.

Das Bundesberufungsgericht stimmt dieser Beurteilung nicht zu, sondern be­stä­tigt die Klagabweisung aus anderen Gründen, nachdem es die An­spruchs­merk­male wegen unerlaubter und falscher Darstellung des Paars, fal­se Light, und Eingriffs in seine Privatsphäre erörtert. Den Unternehmen steht die recht­lich wirk­same Einrede der Haftungsverlagerung auf den Kunden zu: Sie hat­ten sich beim Anbieten ihrer Leistungen vom Kunden zusichern lassen, dass er alle Rech­te am Buch be­sitze oder sich habe einräumen lassen. Deshalb kann sich das klagende Paar nur an den Verfasser wenden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.