Das Bundesberufungsgericht des Dritten Bezirks der USA wies die Ansprüche am 30. November 2017 in Randall v. Facebook zurück. Knapp begründet die Revision die Zurückweisung der einzelnen Ansprüche: Staatsanwälte etwa genießen im Hinblick auf ihre Entscheidungen zur strafrechtlichen Verfolgung Immunität. Der auf Verleumdung gestützte Anspruch setzt neben einem Reputationsverlust auch den Entzug eines Rechts oder geschützten Interesses voraus: a plaintiff must show a stigma to his reputation plus deprivation of some additional right or interest. Hierfür genügt eine Verschlechterung der künftigen Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht.
Auch die Veröffentlichung des Namens eines Festgenommenen oder Angeklagten in Polizei- oder Medienberichten begründet daher keinen Anspruch. Die Entscheidung ist aus US-Sicht nicht unerwartet, vgl. auch Julia Blees, Unschuldsvermutung und Presseberichterstattung in den USA. Auch die Berichterstattung über Zivilprozesse enthält normalerweise die vollständigen Parteibezeichnungen. Das Recht auf Privacy hilft den Parteien nicht.