Das resultierende Urteil des Bundesberufungsgerichts des achten Bezirks der USA in St. Louis vom 8. Dezember 2017 in Tension Envelope Corp. v. JBM Envelope Co. ist für Laien nicht einfach zu lesen, doch instruktiv. Bei Vertragsverhandlungen zwischen erfahrenen Parteien darf man sich in den USA nicht darauf verlassen, mündliche Erklärungen als wirksame Zusagen richtig verstanden zu haben, lautet das Fazit. Man muss ein Wettbewerbsverbot vertraglich belegen können, und außervertragliche Erklärungen können in diesem Fall gar nicht berücksichtigt werden - selbst wenn sie, was das Gericht bezweifelt, die Klagebehauptungen stützen sollten.
Amerikanische Verträge sind bekanntlich ausführlich. Auf schöne Worte darf man nicht vertrauen. Was verienbart ist, muss schriftlich festgehalten werden - memorialized. Wie der Vertrag gestaltet wird, wird in der Fluglektüre Der amerikanische Vertrag: Planen, Verhandeln, Schreiben kurz erklärt. Wie man einen amerikanischen Vertrag verhandelt, steht in Kochinke, Verhandeln in den USA, in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, Otto Schmidt Verlag, 4. Aufl. 2014.