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Sonntag, den 17. Dez. 2017

FBI ermittelt mit Malware - als Presse getarnt  

.   Nach Bombendrohungen besorgte sich das FBI einen Durch­su­chungsbefehlt zum Einsatz von Malware gegen den unbekannten Ver­däch­ti­gen. Es vermutete einen Narzizisten, den es mit einer Einladung zum Presse­in­ter­view um den Finger wickeln könnte. Es kontaktierte die Person über So­ci­al Media, und der Unbekannte klickte auf das ihm zugedachte Link. Über diese Verbindung konnte das FBI den Täter ermitteln und festnehmen.

Die Presse erfuhr davon und ermittelt nun gegen das FBI mit einem Antrag auf Herausgabe von Akten, die diese Aktion belegen und zu anderen Fällen führen, in denen sich Ermittler als Presse tarnten. Am 15. Dezember 2017 erließ in der Hauptstadt Washington das Bundesberufungsgericht im Fall Reporters Com­mit­tee for Freedom of the Press v. FBI die Entscheidung, dass das Bun­des­ge­richt die Klage nicht abweisen durfte, nachdem das Amt Unterlagen zum kon­kre­ten Fall herausgegeben hatte.

Die Revision verlangt, dass das FBI auch nach anderen Fällen sucht, in denen es als Journalisten getarnt mit Malware ermittelte. Die Entscheidungs­be­grün­dung führt lesenswert in die Verfolgung von Ansprüchen nach dem Free­dom of Information Act ein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.