FBI ermittelt mit Malware - als Presse getarnt
CK • Washington. Nach Bombendrohungen besorgte sich das FBI einen Durchsuchungsbefehlt zum Einsatz von Malware gegen den unbekannten Verdächtigen. Es vermutete einen Narzizisten, den es mit einer Einladung zum Presseinterview um den Finger wickeln könnte. Es kontaktierte die Person über Social Media, und der Unbekannte klickte auf das ihm zugedachte Link. Über diese Verbindung konnte das FBI den Täter ermitteln und festnehmen.
Die Presse erfuhr davon und ermittelt nun gegen das FBI mit einem Antrag auf Herausgabe von Akten, die diese Aktion belegen und zu anderen Fällen führen, in denen sich Ermittler als Presse tarnten. Am 15. Dezember 2017 erließ in der Hauptstadt Washington das Bundesberufungsgericht im Fall Reporters Committee for Freedom of the Press v. FBI die Entscheidung, dass das Bundesgericht die Klage nicht abweisen durfte, nachdem das Amt Unterlagen zum konkreten Fall herausgegeben hatte.
Die Revision verlangt, dass das FBI auch nach anderen Fällen sucht, in denen es als Journalisten getarnt mit Malware ermittelte. Die Entscheidungsbegründung führt lesenswert in die Verfolgung von Ansprüchen nach dem Freedom of Information Act ein.
Die Presse erfuhr davon und ermittelt nun gegen das FBI mit einem Antrag auf Herausgabe von Akten, die diese Aktion belegen und zu anderen Fällen führen, in denen sich Ermittler als Presse tarnten. Am 15. Dezember 2017 erließ in der Hauptstadt Washington das Bundesberufungsgericht im Fall Reporters Committee for Freedom of the Press v. FBI die Entscheidung, dass das Bundesgericht die Klage nicht abweisen durfte, nachdem das Amt Unterlagen zum konkreten Fall herausgegeben hatte.
Die Revision verlangt, dass das FBI auch nach anderen Fällen sucht, in denen es als Journalisten getarnt mit Malware ermittelte. Die Entscheidungsbegründung führt lesenswert in die Verfolgung von Ansprüchen nach dem Freedom of Information Act ein.