Die Presse erfuhr davon und ermittelt nun gegen das FBI mit einem Antrag auf Herausgabe von Akten, die diese Aktion belegen und zu anderen Fällen führen, in denen sich Ermittler als Presse tarnten. Am 15. Dezember 2017 erließ in der Hauptstadt Washington das Bundesberufungsgericht im Fall Reporters Committee for Freedom of the Press v. FBI die Entscheidung, dass das Bundesgericht die Klage nicht abweisen durfte, nachdem das Amt Unterlagen zum konkreten Fall herausgegeben hatte.
Die Revision verlangt, dass das FBI auch nach anderen Fällen sucht, in denen es als Journalisten getarnt mit Malware ermittelte. Die Entscheidungsbegründung führt lesenswert in die Verfolgung von Ansprüchen nach dem Freedom of Information Act ein.