ODNI hatte eine redigierte Fassung mit Schwärzungen auszugsweise veröffentlicht. EPIC verlangte die vollständige Fassung des Vermerks über die Beeinflussung der Wahlen vom November 2016. Gemeinsam hatten die Central Intelligence Agency, das Federal Bureau of Investigation, und die National Security Agency durch das ODNI bekannt gegeben, dass:
- Russian efforts to influence the 2016 US presidential election represent the most recent expression of Moscow's longstanding desire to undermine the US-led liberal democratic orderDas Gericht erklärt in seiner 19-seitigen Begründung, warum die Ausnahmen 1 und 3 des FOIA zur Herausgabepflicht anwendbar sind. Unter anderem sind die geschwärzten Teile vom absoluten Geheimhaltungsschutz unter dem Gesichtspunkt der nationalen Sicherheit gedeckt. Zudem enthält der Vermerk keine abtrennbaren Segmente, die vollständig herauszugeben wären. Selbst eine Auskunft über die Länge des Vermerks und die Quellen der Geheimdienste sind von Ausnahmen erfasst, sodass die Öffentlichkeit nicht mit dem vollständigen Vermerk rechnen darf.
- [T]hese activities demonstrated a significant escalation in directness, level of activity, and scope of effort compared to previous operations. AaO 2.