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Dienstag, den 19. Dez. 2017

Geheimvermerk zu russischer Wahlintervention  

.   Am 6. Januar 2017 legte das Office of the Director of National Intelligence einen Geheimvermerk mit dem Titel Assessing Russian Activities and Intentions in Recent US Election vor, über dessen Veröffentlichung das Bun­des­gericht der Hauptstadt am 18. Dezember 2017 in Electronic Privacy Infor­ma­ti­on Center v. Office of the Director of National Intelligence entschied. EPIC beantragte die Herausgabe nach dem Freedom of Information Act.

ODNI hatte eine redigierte Fassung mit Schwärzungen auszugsweise ver­öf­fent­licht. EPIC verlangte die vollständige Fassung des Vermerks über die Beeinflus­sung der Wahlen vom November 2016. Gemeinsam hatten die Central Intel­li­gen­ce Agency, das Federal Bureau of Investigation, und die National Security Agen­cy durch das ODNI bekannt gegeben, dass:
- Russian efforts to influence the 2016 US presidential election re­pre­sent the most recent expression of Moscow's longstanding desire to un­der­mi­ne the US-led liberal democratic order
- [T]hese activities demonstrated a significant escalation in di­rect­ness, le­vel of activity, and scope of effort compared to previous ope­ra­ti­ons. AaO 2.
Das Gericht erklärt in seiner 19-seitigen Begründung, warum die Ausnahmen 1 und 3 des FOIA zur Herausgabepflicht anwendbar sind. Unter anderem sind die geschwärzten Teile vom absoluten Geheimhaltungsschutz unter dem Gesichts­punkt der nationalen Sicherheit gedeckt. Zudem enthält der Vermerk keine ab­trenn­ba­ren Segmente, die vollständig herauszugeben wären. Selbst eine Aus­kunft über die Län­ge des Ver­merks und die Quellen der Geheimdienste sind von Aus­nah­men erfasst, sodass die Öffentlichkeit nicht mit dem vollständigen Vermerk rech­nen darf.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.