Die Prozessparteien waren einen Vertrag über die Gewinne aus dem Bau von Luxuswohnungen eingegangen. Dem Kläger wurde gekündigt, und er klagte seinen Teil ein. Die Beklagten verlangten im Rahmen des Beweisverfahrens Discovery vom Kläger Steuererklärungen für 10 Jahre sowie seine Bankbelege und Bilanzen. Diese verweigerte trotz mehrfacher Mahnung der Beklagten und des Gerichts.
Das Gericht entschied, dass die Beweisherausgabe angebracht war, um den Beklagten eine Verteidigung unter Berücksichtung aller Tatsachen zu ermöglichen. Die verlangten Beweise betreffen den Kündigungsgrund des Missmanagements sowie der vom Kläger zu erwartenden Schadensminderung. Nachdem das Gericht diesem fruchtlos mehrere Fristen zur Beweisüberlassung setzte und Sanktionen androhte, wies es die Klage ab. Die Revision erklärt, dass das Ge­richt kein milderes Mittel ergreifen musste.