Das Amt des Registered Agent ist nicht mit einer Funktion in der Geschäftsführung oder dem Aufsichtsrat, also den Organstellungen der Officers und Directors, gleichzusetzen. Die Aufgaben des Registered Agent sind beschränkt.
Er handelt nicht für die Corporation oder sonstige Gesellschaft, sondern empfängt amtliche und Gerichtspost an die vertretene Gesellschaft und leitet sie ihr an die letzte bekannte Anschrift zu.
Der Agent kann eine natürliche Person sein, die ungewerblich, wenn auch vergütet handelt, oder eine natürliche oder juristische Person, die gewerblich handelt und selbst angemeldet sein muss, siehe § 29-104.05. D.C. Code. Listing of Commercial Registered Agent. Er muss im Sitzstaat der Gesellschaft residieren oder dort als Gesellschaft eingetragen sein.
Wenn der Registered Agent der Corporation oder anderer Körperschaft auch in sonstiger Funktion angehört, kann er angestellt sein. Doch ist ein Arbeitsverhältnis ebenso wenig zwingend wie bei den Organstellungen. Die Funktionen des Gesellschaftsrechts orientieren sich nämlich nicht an der arbeitsrechtlichen Beziehung.