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Freitag, den 29. Dez. 2017

Gesellschaftsrecht USA: Was ist der Registered Agent?  

.   Jede Gesellschaft in den USA benötigt einen Zustellungs­be­voll­mäch­tigten, den Registered Agent. Er oder sie kann der Gesellschaft ange­hö­ren oder ein Dritter sein. Die Zustellungsbevollmächtigung allein unterwirft die Ge­sell­schaft nicht der Zuständigkeit der örtlichen Gerichte, erklärt in der Haupt­stadt Washington das Gesetz in §29-104.14 D.C. Code.

Das Amt des Registered Agent ist nicht mit einer Funktion in der Geschäfts­füh­rung oder dem Aufsichtsrat, also den Organstellungen der Officers und Di­rec­tors, gleichzusetzen. Die Aufgaben des Registered Agent sind beschränkt.

Er handelt nicht für die Corporation oder sonstige Gesellschaft, sondern em­pfängt amtliche und Gerichtspost an die vertretene Gesellschaft und leitet sie ihr an die letzte bekannte Anschrift zu.

Der Agent kann eine natürliche Person sein, die ungewerblich, wenn auch ver­gü­tet handelt, oder eine natürliche oder juristische Person, die gewerblich han­delt und selbst angemeldet sein muss, siehe § 29-104.05. D.C. Code. Listing of Commercial Registered Agent. Er muss im Sitzstaat der Gesellschaft residieren oder dort als Gesellschaft eingetragen sein.

Wenn der Registered Agent der Corporation oder anderer Körperschaft auch in sonstiger Funktion angehört, kann er angestellt sein. Doch ist ein Arbeits­ver­hält­nis ebenso wenig zwingend wie bei den Organstellungen. Die Funktionen des Gesellschaftsrechts orientieren sich nämlich nicht an der arbeitsrechtlichen Beziehung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.