Wer in der Politik lebt, muss Anfeindungen hinnehmen. Wegen Verleumdung kann man kaum klagen. Presserecht geht vor, bestätigte schon 2011 das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in David Bentkowski v. Scene Magazine.
Selbst wenn der Prozess in die Revision ging, verwundert das Ergebnis aus Cincinnati nicht. Viele Präzedenzfälle aus den gesamten USA sprechen dieselbe Sprache. Nur liest sich nicht jedes Urteil so lustig. In Trump-Zeiten erinnert man sich gern an solche Entscheidungen.