Die Begründung des Bundesberufungsgerichts des zehnten Bezirks der USA in Denver ist historisch, technisch und rechtlich lesenwert und komplex, doch der Kern der Entscheidung ist einfach. Wenn keine Vertragsverletzung greift, kann dennoch eine deliktische Verletzung nach Torts-Recht vorliegen. Diese setzt eine nichtvertragliche Pflicht voraus, die keine Treuepflicht, fiduciary Duty, sein muss.
Zudem gilt bei einem einfachen vertraglichen Zessionsverbot nicht, dass der Rechtsnachfolger nach einer verbotenen Abtretung keine Ansprüche geltend machen darf. Dies wäre nur ausgeschlossen, wenn die Assignment-Klausel die Nichtigkeit des Vertrages auslösen soll, was IBM nicht vereinbart hatte. Diese Rechtsfragen erklärte die Revision gegen IBM, sodass die Ansprüche im Untergericht neu vor die Geschworenen zu bringen sind.