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Mittwoch, den 03. Jan. 2018

Linux-Troll SCO lehrt IBM Vertragsrecht

 
.   Seit dem letzten Jahrtausend verfolgen Juristen und Linux-Fans die Klagen des Linux-Trolls SCO, der Rechte an einer Softwaretechnik durch Vertragszession erworben hatte und regelmäßig klagt und nach Riesenaufwand verliert. Am 2. Januar 2018 gelang es SCO jedoch in The SCO Group Inc. v. Inter­na­ti­o­nal Business Machines Corp., IBM eine Lehre im Recht vertrags­ver­wand­ter un­er­laub­ter Handlungen und der üblichen Abtretungsverbotsklausel zu erteilen.

Die Begründung des Bundesberufungsgerichts des zehnten Bezirks der USA in Denver ist historisch, technisch und rechtlich lesenwert und komplex, doch der Kern der Entscheidung ist einfach. Wenn keine Vertragsverletzung greift, kann dennoch eine deliktische Verletzung nach Torts-Recht vorliegen. Diese setzt eine nichtvertragliche Pflicht voraus, die keine Treuepflicht, fiduciary Duty, sein muss.

Zudem gilt bei einem einfachen vertraglichen Zessionsverbot nicht, dass der Rechtsnachfolger nach einer verbotenen Abtretung keine Ansprüche geltend ma­chen darf. Dies wäre nur ausgeschlossen, wenn die Assignment-Klausel die Nich­tigkeit des Vertrages auslösen soll, was IBM nicht vereinbart hatte. Diese Rechts­fragen erklärte die Revision gegen IBM, sodass die Ansprüche im Unter­ge­richt neu vor die Geschworenen zu bringen sind.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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