Einzelstaaten regeln zwar die meisten Rechtsfragen in den USA, siehe Kochinke, Grundwissen USA-Recht: Anwendbares Recht, und der Bund regelt selten ausschließlich, doch in diesem Fall griff die in der Verfassung geregelte Preemption. Der klagende Verbraucherverband behauptet eine Verletzung der organischen Etikettierungsvorschriften nach dem Organic Food Production Act von 1990, die Verbraucher nur nach dem einzelstaatlichen Consumer Protection Procedures Act als Irreführung verfolgen könnten.
Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied, dass sich der Verband nur an die Zertifizierungsstellen halten könne, denen allein die Definition von organischen Nahrungsmitteln sowie die Verfolgung von Verstößen gegen die Zertifizierung obliegt. Der Bund hatte mit dem OFPA eine Vereinheitlichung beabsichtigt und ausdrücklich Methoden zur Einhaltung von Standards vorgegeben.
Diese wirken abschließend und erlauben keine abweichenden Verfahren nach einzelstaatlichem Recht. Ein anderes Ergebnis sei abwegig, weil der Hersteller seine Produkte nicht mehr im District of Columbia anbieten könnte, die aber im Rest der USA weiterhin vertrieben würden. Gerade dieses Ergebnis wollte der Bundesgesetzgeber verhindern.