Beweisausforschung vor der Mediation zulässig
CK • Washington. Eigentlich soll die Mediation Prozesse und hohe Kosten vermeiden, argumentierte der Kläger in Langley/Empire Candle LLC v. Mayzo, Inc., als er beantragte, eine Vernehmung von Zeugen im Beweisausforschungsverfahren, der teuren Discovery, unter den Parteien vor dem Mediationstermin auszusetzen. Andererseits gilt im US-Prozess, dass alle Fakten - einschließlich Zeugenaussagen - auf den Tisch gehören und die Parteien selbst deren Beschaffung von der Gegenseite in der Hand haben. Am 9. Januar 2018 entschied deshalb das Bundesgericht des Bezirks für Kansas in Topeka folgerichtig, dass die Vernehmung, Deposition, der Zeugen über Tatsachen von Bedeutung für die Mediation zulässig ist. Es ging gar so weit, eine Verlegung des Mediationstermins für den Fall vorzusehen, dass die Zeugen nicht rechtzeitig vernommen werden können.