In Washington, DC, gab das Gericht dem Änderungsantrag statt, doch hob am 2. Februar 2018 das Bundesberufungsgericht des Haupstadtbezirks die Korrektur mit wegweisender Begründung auf: Die Klägerin hatte dreimal die Euro-Währung gewählt, obwohl sie von Anfang an den Dollar hätte beantragen dürfen. Ein Fehler im Sinne der Urteilsberichtigungsbestimmungen der Federal Rules of Civil Procedure lag nicht vor.
In Washington, DC, gab das Gericht dem Änderungsantrag statt, doch hob am 2. Februar 2018 das Bundesberufungsgericht des Haupstadtbezirks die Korrektur mit wegweisender Begründung auf: Die Klägerin hatte dreimal die Euro-Währung gewählt, obwohl sie von Anfang an den Dollar hätte beantragen dürfen. Ein Fehler im Sinne der Urteilsberichtigungsbestimmungen der Federal Rules of Civil Procedure lag nicht vor.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.