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Sonntag, den 04. Febr. 2018

Wechselkursrisiko im Klagantrag ist $11,9 Mio. wert  

.   Das Währungsrisiko ignorierte die Klägerin in Leidos Inc. v. Hel­le­nic Republic, als sie die Anerkennung eines Schiedsspruchs in Euro statt Dollar forderte. Nachdem das US-Gericht den Schiedsspruch in Euro bestä­tig­te, verlangte sie eine Urteilskorrektur, um einen um $11,9 Mio. höheren Dol­lar­be­trag zu vollstrecken. Der Unterschied folgt aus dem Kursverfall des Euros zwischen Erlass des Schiedsspruchs und des Urteils.

In Washington, DC, gab das Gericht dem Änderungsantrag statt, doch hob am 2. Februar 2018 das Bundesberufungsgericht des Haupstadtbezirks die Korrektur mit wegweisender Begründung auf: Die Klägerin hatte dreimal die Euro-Wäh­rung gewählt, obwohl sie von Anfang an den Dollar hätte beantragen dürfen. Ein Feh­ler im Sinne der Urteilsberichtigungsbestimmungen der Federal Rules of Civil Procedure lag nicht vor.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.