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Mittwoch, den 07. Febr. 2018

Substantiierung beim dinglichen Arrest notwendig  

.   Nicht nur Seerechtler kennen den dinglichen Arrest zur Schaf­fung eines Gerichtsstandes am Ort einer Sache, einer Forderung oder eines Schiffs. Der Revisionsentscheid aus New York City vom 6. Februar 2018 in DS-Ren­di­te Fonds Nr. 108 VLCC Ashna GmbH & Co. Tankschiff KG v. Essar Capital Ameri­cas Inc. untersucht die Verwandtschaft von in-rem Jurisdiction, qua­si-in-rem Jurisdiction und personal Jurisdiction, bevor es auf die An­for­de­run­gen an die Substantiierung einer quasi-in-rem-Gerichtsstandsbehauptung eingeht.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA entschied mit aus­führ­licher Begründung, dass diese Behauptungen nicht allein auf Vermu­tun­gen über Geschäftsbeziehungen der Arrest- und Pfändungsgegner mit dem Schuld­ner aus einer Schiffscharter beruhen dürfen.

Die Likelihood, Wahrscheinlichkeit, von Geschäftsbeziehungen aufgrund der welt­wei­ten Vernetzung eines Unternehmens reicht nicht aus. Die Klage muss kon­kre­ter formuliert werden. Sie wird jetzt abgewiesen, doch darf sie substantiierter neu eingereicht werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.