Substantiierung beim dinglichen Arrest notwendig
CK • Washington. Nicht nur Seerechtler kennen den dinglichen Arrest zur Schaffung eines Gerichtsstandes am Ort einer Sache, einer Forderung oder eines Schiffs. Der Revisionsentscheid aus New York City vom 6. Februar 2018 in DS-Rendite Fonds Nr. 108 VLCC Ashna GmbH & Co. Tankschiff KG v. Essar Capital Americas Inc. untersucht die Verwandtschaft von in-rem Jurisdiction, quasi-in-rem Jurisdiction und personal Jurisdiction, bevor es auf die Anforderungen an die Substantiierung einer quasi-in-rem-Gerichtsstandsbehauptung eingeht.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA entschied mit ausführlicher Begründung, dass diese Behauptungen nicht allein auf Vermutungen über Geschäftsbeziehungen der Arrest- und Pfändungsgegner mit dem Schuldner aus einer Schiffscharter beruhen dürfen.
Die Likelihood, Wahrscheinlichkeit, von Geschäftsbeziehungen aufgrund der weltweiten Vernetzung eines Unternehmens reicht nicht aus. Die Klage muss konkreter formuliert werden. Sie wird jetzt abgewiesen, doch darf sie substantiierter neu eingereicht werden.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA entschied mit ausführlicher Begründung, dass diese Behauptungen nicht allein auf Vermutungen über Geschäftsbeziehungen der Arrest- und Pfändungsgegner mit dem Schuldner aus einer Schiffscharter beruhen dürfen.
Die Likelihood, Wahrscheinlichkeit, von Geschäftsbeziehungen aufgrund der weltweiten Vernetzung eines Unternehmens reicht nicht aus. Die Klage muss konkreter formuliert werden. Sie wird jetzt abgewiesen, doch darf sie substantiierter neu eingereicht werden.