Nacktes Recht reicht nicht für Fotoverstoßklage
CK • Washington. Der Revisionsbeschluss in John Wiley & Sons, Inc. v. DRK Photo verunsichert Fotorechteeintreiber und -agenturen weiter: Am 16. Februar 2018 wird noch klarer, dass sie keinen Schadensersatz für behauptete Fotourheberrechtsverletzungen einklagen dürfen, wenn ihnen das Copyright nicht ausschließlich abgetreten wurde.
In New York City gewann der fotonutzende Verlag gegen die Fotoagentur vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA, der Connecticut, New York und Vermont einschließt, unter Bezug auf einen Präzedenzfall von 1982, Eden Toys v. Florelee Undergarment, nach dem die nackte Einräumung eines Rechteverfolgungs- und Klagerechts durch ein Representation Agreement nicht die gesetzlichen Anforderungen des bundesrechtlichen Copyright Act an eine Abtretung erfüllt:
In New York City gewann der fotonutzende Verlag gegen die Fotoagentur vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA, der Connecticut, New York und Vermont einschließt, unter Bezug auf einen Präzedenzfall von 1982, Eden Toys v. Florelee Undergarment, nach dem die nackte Einräumung eines Rechteverfolgungs- und Klagerechts durch ein Representation Agreement nicht die gesetzlichen Anforderungen des bundesrechtlichen Copyright Act an eine Abtretung erfüllt:
Consistent with Eden Toys, we too conclude as a matter of law that the Copyright Act does not permit prosecution of infringement suits by assignees of the bare right to sue that are not and have never been a legal or beneficial owner of exclusive right under copyright.