Professorin verliert Klage wegen Bewertung
Ruhmreiches Eigenlob auf Webseiten: Falle im Verleumdungsrecht
CK • Washington. Eine Gesangprofessorin verklagte ihre Studentin wegen einer ungünstigen Internetbewertung auf Korrektur und Schadensersatz wegen Verleumdung. In ihrer Widerklage behauptete die Studentin, dass die Klage ihr Recht auf Meinungsfreiheit beschneide und die Professorin als Person öffentlichen Interesses die für einen Anspruch notwendige Böswilligkeit einer Verleumdung nicht behauptet hätte.Am 15. Februar 2018 entschied in Lane v. Phares wie das Untergericht auch die Revision im zweiten Bezirk von Texas in Forth Worth für die Studentin. In beiden Punkten gab es ihr Recht. Die Entscheidungsbegründung nach dem einzelstaatlichem Recht ist landesweit lesenswert, weil sie die Tatbestandsmerkmale der Verleumung und der graduellen Differenzierung einer Person des öffentlichen Interesses gut darlegt und würdigt.
Die Professorin hatte ihre Fähigkeiten als Sängerin und Professorin auf Internetseiten mit ruhmvollen Hinweisen hervorgehoben. Dies wurde ihr im Prozess zum Verhängnis. Das Gericht schreibt, dass sie sich nicht wundern darf: As Abraham Lincoln observed, "[w]hat kills a skunk is the publicity it gives itself." AaO 14.