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Montag, den 19. Febr. 2018

Professorin verliert Klage wegen Bewertung  

Ruhmreiches Eigenlob auf Webseiten: Falle im Verleumdungsrecht
.   Eine Gesangprofessorin verklagte ihre Studentin wegen ei­ner un­günstigen Internetbewertung auf Korrektur und Schadensersatz wegen Verleumdung. In ihrer Widerklage behauptete die Studentin, dass die Klage ihr Recht auf Meinungsfreiheit beschneide und die Professorin als Person öf­fent­li­chen Interesses die für einen Anspruch notwendige Böswilligkeit einer Ver­leum­dung nicht behauptet hätte.

Am 15. Februar 2018 entschied in Lane v. Phares wie das Untergericht auch die Re­vision im zweiten Bezirk von Texas in Forth Worth für die Studentin. In beiden Punkten gab es ihr Recht. Die Entscheidungsbegründung nach dem einzel­staat­li­chem Recht ist landesweit lesenswert, weil sie die Tatbestandsmerkmale der Verleumung und der graduellen Differenzierung einer Person des öffentlichen Interesses gut darlegt und würdigt.

Die Professorin hatte ihre Fähigkeiten als Sängerin und Professorin auf In­ter­net­sei­ten mit ruhmvollen Hinweisen hervorgehoben. Dies wurde ihr im Prozess zum Verhängnis. Das Gericht schreibt, dass sie sich nicht wundern darf: As Ab­ra­ham Lincoln observed, "[w]hat kills a skunk is the publicity it gives itself." AaO 14.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.