×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 22. Febr. 2018

Lohnungleichheit: Beweishürden genommen

 
.   Das Untergericht wies ihre Klage auf gleichen Lohn für glei­che Ar­beit ab, weil es drastische Unterschiede in der Bezahlung von Männern und Frauen für gerechtfertigt hielt, doch in der Revision gewann die Klägerin im Fall Qunesha Bowen v. Manheim Remarketing Inc. am 21. Februar 2018: Der Prozess schreitet voran, weil die Klägerin überzeugende Beweise für eine langjährige Diskriminierung vorgelegt hatte.

Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des elften Bezirks der USA in At­lan­ta ist in mehrerer Hinsicht lehrreich. Einerseits wird klar, welche ma­te­ri­el­len Anforderungen für die Gleichbehandlung gelten; andererseits schildert sie dem Arbeitgeber die Gefahr statistischer Unterschiede und frauenfeindlicher Aus­sa­gen von Managern. Diese sind zulässige und wirkungsvolle Beweise, selbst wenn das Unternehmen die Vorgesetzten zur Diskriminierungs­ver­mei­dung verpflichtet und prähistorisch gebildeten Managern die Gleichstellung oder Einstellung von Frauen in bestimmten Berufen unzumutbar peinlich er­scheint.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER