Lohnungleichheit: Beweishürden genommen
CK • Washington. Das Untergericht wies ihre Klage auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit ab, weil es drastische Unterschiede in der Bezahlung von Männern und Frauen für gerechtfertigt hielt, doch in der Revision gewann die Klägerin im Fall Qunesha Bowen v. Manheim Remarketing Inc. am 21. Februar 2018: Der Prozess schreitet voran, weil die Klägerin überzeugende Beweise für eine langjährige Diskriminierung vorgelegt hatte.
Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des elften Bezirks der USA in Atlanta ist in mehrerer Hinsicht lehrreich. Einerseits wird klar, welche materiellen Anforderungen für die Gleichbehandlung gelten; andererseits schildert sie dem Arbeitgeber die Gefahr statistischer Unterschiede und frauenfeindlicher Aussagen von Managern. Diese sind zulässige und wirkungsvolle Beweise, selbst wenn das Unternehmen die Vorgesetzten zur Diskriminierungsvermeidung verpflichtet und prähistorisch gebildeten Managern die Gleichstellung oder Einstellung von Frauen in bestimmten Berufen unzumutbar peinlich erscheint.
Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des elften Bezirks der USA in Atlanta ist in mehrerer Hinsicht lehrreich. Einerseits wird klar, welche materiellen Anforderungen für die Gleichbehandlung gelten; andererseits schildert sie dem Arbeitgeber die Gefahr statistischer Unterschiede und frauenfeindlicher Aussagen von Managern. Diese sind zulässige und wirkungsvolle Beweise, selbst wenn das Unternehmen die Vorgesetzten zur Diskriminierungsvermeidung verpflichtet und prähistorisch gebildeten Managern die Gleichstellung oder Einstellung von Frauen in bestimmten Berufen unzumutbar peinlich erscheint.