Waffe bleibt daheim - nur in New York
Größter Ignoramus aller Zeiten schiebt den schwarzen Peter - Gericht handelt
CK • Washington. Das unterschiedliche Waffenrecht in den USA zeigt sich heute an den schrägen Vorschlägen des Präsidenten ebenso wie im Revisionsentscheid vom 23. Februar 2018 in The New York State Rifle & Pistol Association Inc. v. The City of New York über das behauptete Recht, die Schranken einer Premises License zum Waffentragen unter Berufung auf die Bundesverfassung ignorieren zu dürfen.Trump erließ am selben Tag einen Vermerk an den Justizminister, mit dem er seinem Vorgänger, Präsident Obama, die Schuld an Massenmorden durch Unterlassen von Schutzvorkehrungen zuweist und den Minister anweist, doch mal zu prüfen, ob nicht eine Verordnung zum Verkauf von automatisierenden Waffen-Accessoires anzudenken sei. Trump weiß es als größter Ignoramus aller Zeiten nicht, aber er ahnt wohl, dass nach dem Administrative Procedures Act Verordnungen erst nach Jahren und manchmal Jahrzehnten bindend werden. So ist er aus dem Schneider.
Im Prozess gegen Stadt und Waffenamt verliert der Waffenverband: Weder der berüchtigte und wohl falsch, jedenfalls mit fataler Wirkung ausgelegte zweite Verfassungszusatz über das Grundrecht auf Waffentragen noch andere Grundrechte gestatten Inhabern einer Hauswaffengenehmigung, die Waffe außerhalb des Hauses zu führen. Sie darf weder zum Schießsportverein noch ins Landhaus mitgenommen werden. Die Entscheidung wirkt sofort, aber nur in der Stadt New York.