Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt offenbarte in Public Citizen Inc. v. Trump zwar gewisse Sympathien für die Auffassungen der Kläger, die als gemeinnützige Gesellschaften oder Vereine das öffentliche Interesse in der Gesetz- und Verordnungsgebung wahrnehmen. Doch konnte es keine Beschwer der Kläger durch das Dekret feststellen. Diese wüssten zwar nicht, welche pauschalen Streichungen bei der Beteiligung an der Verordnungsgebung zu beachten wären, wenn die Regierung diese nicht bekannt gibt. Das Rätseln stelle aber keinen Schaden dar, der für die Justiziabilität erforderlich ist.
Ohne einen justiziablen Streit mangele es dem Gericht an sachlicher Zuständigkeit. Die Folge wäre eine Klagabweisung. Diese kann absolut oder vom Nachreichen einer Klagänderung abhängig sein. Da die Parteien diese Optionen nicht erörtert hatten, räumt ihnen das Gericht das Recht eines ergänzenden Vortrags ein. Die Kläger können diese Gelegenheit nutzen, um vielleicht doch noch eine Zuständigkeit zu begründen, die zu einer materiellen Entscheidung führt.