Pauschale Verordnungsstreichung: Trump gewinnt
CK • Washington. Kurz nach seiner Amtseinführung erließ Trump ein Dekret, nach dem beim Erlass jeder Verordnung zwei bestehende Verordnungen zu streichen sind. Dagegen wandten sich die Kläger: Nach Verfassung und Gesetz seien pauschale Streichungen unzulässig. Jede Verordnungsgebung unterliege auch dem Verwaltungsverfahrensrecht mit der Beteiligung der Öffentlichkeit. Am 26. Februar 2018 gewann Trump in Washington, DC, teilweise.
Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt offenbarte in Public Citizen Inc. v. Trump zwar gewisse Sympathien für die Auffassungen der Kläger, die als gemeinnützige Gesellschaften oder Vereine das öffentliche Interesse in der Gesetz- und Verordnungsgebung wahrnehmen. Doch konnte es keine Beschwer der Kläger durch das Dekret feststellen. Diese wüssten zwar nicht, welche pauschalen Streichungen bei der Beteiligung an der Verordnungsgebung zu beachten wären, wenn die Regierung diese nicht bekannt gibt. Das Rätseln stelle aber keinen Schaden dar, der für die Justiziabilität erforderlich ist.
Ohne einen justiziablen Streit mangele es dem Gericht an sachlicher Zuständigkeit. Die Folge wäre eine Klagabweisung. Diese kann absolut oder vom Nachreichen einer Klagänderung abhängig sein. Da die Parteien diese Optionen nicht erörtert hatten, räumt ihnen das Gericht das Recht eines ergänzenden Vortrags ein. Die Kläger können diese Gelegenheit nutzen, um vielleicht doch noch eine Zuständigkeit zu begründen, die zu einer materiellen Entscheidung führt.
Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt offenbarte in Public Citizen Inc. v. Trump zwar gewisse Sympathien für die Auffassungen der Kläger, die als gemeinnützige Gesellschaften oder Vereine das öffentliche Interesse in der Gesetz- und Verordnungsgebung wahrnehmen. Doch konnte es keine Beschwer der Kläger durch das Dekret feststellen. Diese wüssten zwar nicht, welche pauschalen Streichungen bei der Beteiligung an der Verordnungsgebung zu beachten wären, wenn die Regierung diese nicht bekannt gibt. Das Rätseln stelle aber keinen Schaden dar, der für die Justiziabilität erforderlich ist.
Ohne einen justiziablen Streit mangele es dem Gericht an sachlicher Zuständigkeit. Die Folge wäre eine Klagabweisung. Diese kann absolut oder vom Nachreichen einer Klagänderung abhängig sein. Da die Parteien diese Optionen nicht erörtert hatten, räumt ihnen das Gericht das Recht eines ergänzenden Vortrags ein. Die Kläger können diese Gelegenheit nutzen, um vielleicht doch noch eine Zuständigkeit zu begründen, die zu einer materiellen Entscheidung führt.