Auslandsrufschaden vor US-Gerichten
CK • Washington. Über Long-Arm Statutes bestimmt jeder Rechtskreis der USA, wie er außerbezirkliche Beklagte vor seine Gerichte zitieren darf, und die Bundesgerichte sind insoweit an die einzelstaatlichen Prozessordnungen gebunden. Im Revisionsfall Friedman v. Bloomberg LP focht der Kläger Berichte im In- und Ausland über seine einseitig behandelte Kündigung an; er wollte Betrug aufdecken, und die Berichterstatter orientierten sich allein an vernichtenden Arbeitgeberbehauptungen.
In New York City entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 1. März 2018, dass das der Verklagung der Ausländer zugrundeliegende Long-Arm Statute ausdrücklich und mit der Bundesverfassung vereinbar Verleumdungsklagen ausnimmt. Mit anderen Worten darf die Gerichtsbarkeit über Bezirksfremde ausgeübt werden, wenn der Anspruch keine Verleumdung betrifft. Damit konnte es die Klage mangels Zuständigkeit abweisen.
In New York City entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 1. März 2018, dass das der Verklagung der Ausländer zugrundeliegende Long-Arm Statute ausdrücklich und mit der Bundesverfassung vereinbar Verleumdungsklagen ausnimmt. Mit anderen Worten darf die Gerichtsbarkeit über Bezirksfremde ausgeübt werden, wenn der Anspruch keine Verleumdung betrifft. Damit konnte es die Klage mangels Zuständigkeit abweisen.