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Freitag, den 02. März 2018

Auslandsrufschaden vor US-Gerichten  

.   Über Long-Arm Statutes bestimmt jeder Rechtskreis der USA, wie er außerbezirkliche Beklagte vor seine Gerichte zitieren darf, und die Bun­des­ge­rich­te sind insoweit an die einzelstaatlichen Prozessordnungen ge­bun­den. Im Revisionsfall Friedman v. Bloomberg LP focht der Kläger Berichte im In- und Aus­land über seine einseitig behandelte Kündigung an; er wollte Be­trug auf­decken, und die Berichterstatter orientierten sich allein an ver­nich­ten­den Ar­beit­ge­ber­be­hauptungen.

In New York City entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 1. März 2018, dass das der Verklagung der Ausländer zugrundeliegende Long-Arm Statute ausdrücklich und mit der Bundesverfassung vereinbar Ver­leum­dungs­kla­gen ausnimmt. Mit anderen Worten darf die Gerichtsbarkeit über Be­zirks­fremde ausgeübt werden, wenn der Anspruch keine Verleumdung be­trifft. Da­mit konnte es die Klage mangels Zuständigkeit abweisen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.