Der in Spanski Enterprises Inc. v. Telewizja Polska SA beklagte Sender reagierte auf Zuschaueranfragen, als er seine 53 Sendungen als Online Video-On-Demand im Internet bereitstellte. Die Klägerin hatte für die westliche Hemisphäre exklusive Ausstrahlungsrechte erworben und sicherte sich vertraglich, dass das Online-Streaming durch Geoblocking-Einstellungen des Senders auf andere Regionen beschränkt blieb.
Wegen fehlerhafter Geoblocking-Einstellungen waren 51 Sendungen im Exklusivgebiet abrufbar. Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks bestätigte mit einer 24-seitigen Erörterung, dass dadurch in den USA verletzende Aufführungen nach dem Copyright Act vorlagen, die einen Schadensersatz von $60.000 je Sendung rechtfertigen.