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Sonntag, den 04. März 2018

Serien-Streaming ins TV-Lizenznehmergebiet: Haftung

 
.   Ein ausländischer Sender strahlte eine TV-Serie mit Geo­blocking-Beschränkungen auch im Internet aus. Ein US-Lizenznehmer hatte das Aufführungsrecht für die Serie im Fernsehen erworben und beklagte einen Scha­den durch das parallele Streaming. Die Revision im zweithöchsten Gericht der USA klärte den Streit um die Wirkung und Verletzung des Copyright Act am 2. März 2018 in Washington, DC.

Der in Spanski Enterprises Inc. v. Telewizja Polska SA beklagte Sender re­a­gier­te auf Zuschaueranfragen, als er seine 53 Sendungen als Online Video-On-De­mand im Internet bereitstellte. Die Klägerin hatte für die westliche Hemi­sphä­re exklusive Ausstrahlungsrechte erworben und sicherte sich vertraglich, dass das Online-Streaming durch Geoblocking-Einstellungen des Senders auf andere Re­gi­o­nen beschränkt blieb.

Wegen fehlerhafter Geoblocking-Einstellungen waren 51 Sendungen im Ex­klu­siv­ge­biet abrufbar. Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks be­stä­tig­te mit einer 24-seitigen Erörterung, dass dadurch in den USA ver­let­zen­de Auf­füh­run­gen nach dem Copyright Act vorlagen, die einen Schadensersatz von $60.000 je Sendung rechtfertigen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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