Sein Mitkläger glaubte, ihm als ehemaligem Outsource-Berater der Drei-Buchstaben-Ämter sei Unrecht widerfahren, als er 47 Festplatten mit Abhörbeweisen dem Staat übergab, der seinen Erkundungen nicht nachging, obwohl das FBI ihm dies versprochen hatte. Die gerichtliche Abweisungsbegründung dankt dem Anwalt für seinen langjährigen Einsatz beim Schutz von Bürger- und Verfassungsrechten.
Der United States District Court for the District of Columbia beendet seine ausführliche und lesenswerte Subsumtion mit dem Ausdruck der Hoffnung, dass sein Urteil nach mehrfachen abgewiesenen Klagen mit denselben Verschwörungstheorien und einem letzten Verstoß mit leicht erweiterten Tatsachenbehauptungen den Schlussstrich unter die rechtsmissbräuchlichen und unhaltbaren Vorlagen an die Gerichtsbarkeit zieht. Da der Anwalt sich vom respektierten Außenhandelsrechtsexperten zum verbissenen Anti-Obama-Spezialisten gewandelt hat, fällt es schwer, diese Hoffnung zu teilen.