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Dienstag, den 06. März 2018

Anwalt mit Abhör-Verschwörungstheorie  

.   Wenn ein Rechtsanwalt sich die Verschwörungstheorien sei­ner Man­danten zu eigen macht und sich ihren Klagen als Mitkläger anschließt, verlieren die Gerichte die Geduld wie im Urteil vom 5. März 2018 in Montgomery v. Comey vor dem Bundesgericht der Hauptstadt. NSA, CIA und FBI hätten sein Telefon mit Abhörsoftware infiltriert, und der Akku begann zu schwächeln.

Sein Mitkläger glaubte, ihm als ehemaligem Outsource-Berater der Drei-Buch­sta­ben-Ämter sei Unrecht widerfahren, als er 47 Festplatten mit Abhörbeweisen dem Staat übergab, der seinen Erkundungen nicht nachging, obwohl das FBI ihm dies versprochen hatte. Die gerichtliche Abweisungsbegründung dankt dem An­walt für seinen langjährigen Einsatz beim Schutz von Bürger- und Ver­fas­sungsrechten.

Der United States District Court for the District of Columbia beendet seine aus­führ­liche und lesenswerte Subsumtion mit dem Ausdruck der Hoffnung, dass sein Urteil nach mehrfachen abgewiesenen Klagen mit denselben Ver­schwö­rungs­the­ori­en und einem letzten Verstoß mit leicht erweiterten Tat­sa­chen­be­haup­tungen den Schlussstrich unter die rechtsmissbräuchlichen und un­halt­ba­ren Vor­la­gen an die Gerichtsbarkeit zieht. Da der Anwalt sich vom re­spek­tierten Außenhandelsrechtsexperten zum verbissenen Anti-Obama-Spezialisten ge­wan­delt hat, fällt es schwer, diese Hoffnung zu teilen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.