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Freitag, den 16. März 2018

Als der Satellit vom Himmel fiel: Vertragsrecht  

.   Als sein Satellit vom Himmel fiel, schwenkte der Kabel­fern­seh­sen­der auf die Internettechnik um und verhandelte seine Programmverträge neu. In der Revision in Sky Angel U.S. LLC v. Discovery Communications LLC erfuhr er am 15. März 2018, dass er einen Vertrag zu vage ausverhandelt hatte und die erworbenen Senderechte nicht im public Internet nutzen darf. Die Pro­gramm­anbieterin hatte auf dem Ausschluss dieser Technik bestanden. Der Ver­trag spricht von sicheren Hochgeschwindigkeitsleitungen.

Der Sender versteht darunter auch Internetverbindungen, solange sie ver­trags­treu gesichert und nur Kunden zugängig sind. Das Bundesgericht für den Bezirk von Maryland und das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond fanden diese Definition uneindeutig vage und erklärten aus­nahms­wei­se die Bei­zie­hung externer Beweise für die Ver­trags­aus­le­gung zulässig.

Beide Gerichte gelangten lesenswert mit zahlreichen Darstellungen des Ver­trags­aus­le­gungs­rechts und der Würdigung der Verhandlungsentwicklungen samt Vertragsentwürfen zum selben Ergebnis: Der Weg über das public Internet ist ver­traglich ausgeschlossen. Auch die eingeschränkte Rechteinhaberschaft der Programmanbieterin, die keine Internetausstrahlungsrechte besitzt und darauf hingewiesen hatte, spielt eine Auslegungsrolle.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.