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Samstag, den 17. März 2018

Ausnahmen-VO für Strafzoll auf Stahl und Aluminium  

.   Kunden ausländischer Hersteller von Stahl und Aluminium dürfen beim Wirtschaftsministerium Ausnahmen vom von Trump verkündeten Strafzoll beantragen. Am 19. März 2018 verkündet sein Industrie- und Sicher­heits­amt eine Verordnung, die die Anforderungen an Ausnahmen erklärt und sofort in Kraft tritt:
Requirements for Submissions Requesting Exclusions From the Re­me­dies Instituted in Presidential Proclamations Adjusting Imports of Steel In­to the United States and Adjusting Imports of Aluminum Into the United States; and the Filing of Objections to Submitted Ex­clu­si­on Requests for Steel and Aluminum; Interim Final Rule. Fe­de­ral Re­gister / Vol.83, No.53 / Monday, March 19, 2018 / Rules and Regulations
Nach dem Administrative Procedures Act sind Anträge und Gegenvorstellungen öffentlich, was besondere Vorkehrungen für den Schutz vertraulicher Un­ter­neh­mens- und Ge­schäftsdaten aufdrängt. Hersteller und Exporteure dürfen mit ihren Kunden zusammenarbeiten, um Ausnahmen zu erwirken. Das Merkmal der na­ti­o­na­len Sicherheit, national Security, der USA ist schwammig, spielt aber bei Außen­han­dels­sank­ti­o­nen oft eine bedeutende Rolle und sollte bei der Antragstellung berücksichtigt werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.