Apps im Weißen Haus löschen automatisch: Rechtsbruch
CK • Washington. Bürgerinitiativen lösten am 20. März 2018 klare gerichtliche Aussagen zur Frage aus, ob im Weißen Haus Apps benutzt werden dürfen, die automatisch alle Korrespondenz löschen: Das verletzt den Presidential Records Act, der die Auswertung, Klassifizierung und Archivierung vorschreibt. Doch die Kläger in Citizens for Responsibility and Ethics in Washington v. Trump verlieren, weil das Gesetz den Bürger nicht zur Erzwingung der Gesetzesbefolgung ermächtigt, bestimmte das Bundesgericht der Hauptstadt.
Außerdem erklärte es in seiner 21-seitigen Begründung die verfassungsrechtlichen Aspekte der Take Care Clause. Nach Auffassung der Kläger muss der Präsident primär durch Verordnungen und Verwaltungsakte handeln, was als Rulemaking nach dem Verfahrensrecht des Administrative Procedures Act die Beteiligung der Öffentlichkeit erfordert. Das Gericht hält diese Forderung und ein Verbot der Alternative, executive Orders, jedoch für nicht justiziabel. Beide Ansprüche auf Abhilfe durch eine Anweisung an Trump weist es daher ab.
Außerdem erklärte es in seiner 21-seitigen Begründung die verfassungsrechtlichen Aspekte der Take Care Clause. Nach Auffassung der Kläger muss der Präsident primär durch Verordnungen und Verwaltungsakte handeln, was als Rulemaking nach dem Verfahrensrecht des Administrative Procedures Act die Beteiligung der Öffentlichkeit erfordert. Das Gericht hält diese Forderung und ein Verbot der Alternative, executive Orders, jedoch für nicht justiziabel. Beide Ansprüche auf Abhilfe durch eine Anweisung an Trump weist es daher ab.