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Donnerstag, den 22. März 2018

Creative Commons: Kopie beim Kopierdienstleister  

Lizenz mit konkludentem Vervielfältigungsverbot für gewerbliche Kopierer
.   in Great Minds v. FedEx Office & Print Services Inc. er­ör­terte die Revision am 21. März 2018 lehrreich, ob eine Creative Commons-Li­zenz zur Urheberrechtsverletzung führt, wenn ein Lizenznehmer ein Werk von einem gewerblichen Kopierdienstleister für sich kopieren lässt. Ein Schul­be­zirk hatte Lehr­material unter der Lizenz erworben und für den Unterricht extern ko­pie­ren lassen. Der Urheberrechtsinhaber meinte, der Kopierladen verletzte sei­ne Rech­te, weil er gewerblich handele und eine eigene Lizenz verhandeln müsse.

Das besage die Lizenz zwar nicht, aber diese sei konkludent auf den Lizenz­neh­mer beschränkt. In New York City stellte das Bundesberufungsgericht des zwei­ten Be­zirks der USA bei einer nichtausschließlichen Lizenz auf das Vertretungs- so­wie das Vertragsrecht ab. Als Vertrag enthalte die Lizenz kein klares Verbot für die Anfertigung von Ablichtungen durch Dritte.

Vertretungsrechtlich handele im Schulbezirk jeder Lehrer, aber auch ein Ko­pier­dienstleister des Lizenznehmers im Rahmen der Lizenz, solange der Um­gang mit dem geschützten Werk für und im Auftrag des Lizenznehmers er­folgt. Das Law of Agency sei deutlich in der Zuweisung von Rechten und Pflich­ten. Der Ko­pier­dienst handele als Vertreter der Schulverwaltung und mit deren Rech­ten. Wenn die Lizenz anders wirken soll, könne und müs­se sie ein aus­drück­liches Verbot der Nutzung durch Vertreter aufnehmen. Die Klage war als unschlüssig abzuweisen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.