• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 23. März 2018

Neues Lied gleicht älterem: $7,5 Mio Haftung  

.   Elemente aus Got to give it up von 1976 und Blurred Li­nes von 2012 gleichen sich, sodass in Pharrell Williams v. Frankie Gaye die Revision einen Schadensersatz von ca. $7,5 Mio. nach dem Copy­right Act von 1909 bejahte. Nach Filtern musikalischer Elemente durch den Richter und deren Vergleich durch partei­eigene Sachverständige vor den Ge­schwo­renen kam es zum Geschworenenspruch.

Am 21. März 2018 entschied in San Franciso das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA gegen die Nachahmer und deren Vertriebsfirmen. Die Revision begleiteten als fachkundige Nichtparteien zahlreiche Amici Curiae schriftsätzlich.

Die Auswertung des 84-sei­tigen Revisionsbeschlusses wird Urheber­rechts­ex­per­ten noch eine Weile beschäftigen, zumal bestimmte Folgerungen des Ge­richts in Widerspruch zu 20 Jahre alten Schlüssen des Bundesberufungs­ge­richts des zweiten Bezirks in New York City stehen könnten und dieser den Weg zum Su­pre­me Court of the United States eröffnet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.