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Dienstag, den 27. März 2018

Digitale Geldbörse im Schneeballsystem: Arrest  

.   Über digitale Börsen und eine Bank in Moldavien wickel­te ein amerikanisches Unternehmen ein Pyramidensystem ab. Die US-Bör­sen­auf­sicht fror seine Konten wegen des Ponzi Scheme ein, und der staat­li­che Ab­wick­ler ver­klag­te die Bank in den USA. Fraglich ist die Zuständigkeit ame­ri­ka­ni­scher Ge­rich­te, die am 26. März 2018 in Richmond das Bundes­beru­fungs­ge­richt des vier­ten Bezirks der USA prüfte und ausführlich bejahend erörterte.

Der Abwickler hatte die Bank vom Arrest benachrichtigt, aber ohne ein förm­li­ches Anerkennungsverfahren und Übersetzung ins Rumänische. Die Bank trans­fe­rier­te $15 Mio. unwiederbringlich an Dritte und eröffnete später ein Kor­re­spondenz­banken­konto in New York, das durchschnittlich 1500 Mo­nats­trans­aktionen über $200 Mio. aufweist und bei dem der Abwickler $13 Mio. als Er­satz­arrest ein­fror. Weil der erste Arrest unzureichend übermittelt war, setzte das Unter­ge­richt ihn aus und verneinte sein Recht, die Gerichtsbarkeit über die Bank auszuüben.

Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit revidierte diese Ent­scheidung in Receiver for Rex Ventures Group v. Banca Comerciala Victoria­bank SA. Zur Ermittlung seiner Zuständigkeit muss das Gericht den Par­tei­en in jedem Prozessstadium ein umfassendes rechtliches Gehör samt Be­weis­ausforschung, Discovery, gewähren. Das Beweis­ver­fahren ist bei der Zu­ständigkeitsfeststellung als jurisdictional Discovery beschränkt, doch hier hatte das Gericht seine Entscheidung getroffen, bevor diese abgeschlossen war. Die Revision hielt die Arrestverfügung deshalb aufrecht und wies den Fall zur wei­te­ren Prü­fung im Hauptverfahren zurück an den United States Di­strict Court.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.