Kein Recht am eigenen Leben: Dokumentarfilm
CK • Washington. Docudrama-Filmer inszenierten Hollywood und widmeten einem Star einen Abschnitt, gegen den dieser mit einer Klage auf Schadensersatz mangels vorheriger Erlaubnis und Vergütung vorging. Beides sei üblich, und der Mangel verletze zahlreiche Rechte, die ihr höchstpersönlich zustünden. Das Urteil vom 26. März 2018 in Olivia de Havilland v. FX Networks LLC berücksichtigt die Einrede der Filmemacher, die Klage sei wegen des verfassungswidrigen Eingriffs in ihre Meinungs-, Kunst- und Redefreiheit nach dem ersten Verfassungszusatz unzulässig und im Rahmen eines kostensenkenden, verkürzten SLAPP-Prozesses abzuweisen:
Authors write books. Filmmakers make films. Playwrights craft plays. And television writers, directors, and producers create television shows and put them on the air -- or, in these modern times, online. The First Amendment protects these expressive works and the free speech rights of their creators. Some of these works are fiction. Some are factual. And some are a combination of fact and fiction. That these creative works generate income for their creators does not diminish their constitutional protection. The First Amendment does not require authors, filmmakers, playwrights, and television producers to provide their creations to the public at no charge.Das einzelstaatliche Berufungsgericht des zweiten Bezirks Kaliforniens wies die Klage ab, denn Bücher, Fernsehprogramme, Schauspiele und Filme, gleich ob sie dokumentieren oder kreativ fantasieren, stehen unter dem Schutz des First Amendment. Ob sie den Kreativen Einkünfte verschaffen oder nicht, ist dabei belanglos. Die Verfassung zwingt sie nicht, von Personen eine Zustimmung einzuholen, denn niemand ist Eigentümer seiner Lebensgeschichte. Deshalb hat keine Person ein Recht, die eigene Darstellung zu kontrollieren, vorzuschreiben, zu erlauben oder zu verbieten, erklärte das Gericht mit einer umstrittenen, aber gut mit Nachweisen belegten Begründung von 38 Seiten Länge.