Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit entschied, dass die API-Übernahme nicht fair im Sinne der Haftungsausnahme sei, da sie unter anderem nicht transformativ ein andersartig neues Werk herbeigeführt hatte, sondern lediglich den fremden Kode in einer neuen Umgebung einsetzte. Zu den Merkmalen der Fair Use-Einrede nach §107 Copyright Act siehe ausführlich die Besprechung der Google-Buchdigitalisierung in Kochinke, Licht in der Grauzone, Kommunikation & Recht 2014, 15. Das Gericht prüfte alle Merkmale und wog sie abschließend so ab: There is nothing fair about taking a copyrighted work verbatim and using it for the same purpose and function as the original in a competing platform. AaO 54.
Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit entschied, dass die API-Übernahme nicht fair im Sinne der Haftungsausnahme sei, da sie unter anderem nicht transformativ ein andersartig neues Werk herbeigeführt hatte, sondern lediglich den fremden Kode in einer neuen Umgebung einsetzte. Zu den Merkmalen der Fair Use-Einrede nach §107 Copyright Act siehe ausführlich die Besprechung der Google-Buchdigitalisierung in Kochinke, Licht in der Grauzone, Kommunikation & Recht 2014, 15. Das Gericht prüfte alle Merkmale und wog sie abschließend so ab: There is nothing fair about taking a copyrighted work verbatim and using it for the same purpose and function as the original in a competing platform. AaO 54.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.