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Freitag, den 30. März 2018

Prozessschaukel um Open Source API-Urheberrechte  

Zickzackkurs durch die Instanzen wegen Java, Android & $8 Mrd. Schadensersatz
.   In Oracle America Inc. v. Google LLC erging am 27. März 2018 ein dramatischer Revisionsbeschluss zur Frage, ob die Übernahme von 37 Open-Source-Schnittstellen erstens einen Urheberrechtsverstoß dar­stellt, und zweitens, wenn ja, ob der Fair Use-Grundsatz haftungsausschließend das Ko­pie­ren entschuldigt. Nach Entscheidungen in allen Instanzen bis zum Supreme Court und einem Geschworenenspruch zugunsten der Rechteinhaber­in kehrt der Fall vom landesweiten Bundesberufungsgericht in Washington, DC an das Ausgangsgericht zur Beurteilung des Schadensersatzes zurück.

Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit entschied, dass die API-Übernahme nicht fair im Sinne der Haftungsausnahme sei, da sie unter an­de­rem nicht transformativ ein andersartig neues Werk herbeigeführt hatte, son­dern le­dig­lich den fremden Kode in einer neuen Umgebung einsetzte. Zu den Merkma­len der Fair Use-Einrede nach §107 Copyright Act siehe aus­führlich die Besprechung der Go­og­le-Buchdigitalisierung in Kochinke, Licht in der Grau­zo­ne, Kom­muni­ka­ti­on & Recht 2014, 15. Das Gericht prüfte alle Merkmale und wog sie ab­schließend so ab: There is nothing fair about taking a copyrighted work ver­batim and using it for the same purpose and function as the original in a competing platform. AaO 54.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.