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Samstag, den 07. April 2018

Spieß umgekehrt: Firmen haften für Gesellschafter  

.   Die Durchgriffshaftung, Piercing the corporate Veil, ist in Deutsch­land wie in den USA bekannt, wenn ein Gesellschafter für die marode Ge­sell­schaft gerade stehen soll. Das reverse Piercing kehrt als seltener Son­der­fall den Spieß in Richtung der Firmen um, wie der Revisionsbeschluss in Sky Cab­le LLC v. Randy Coley illustriert. Die Begründung des Bundes­be­ru­fungs­ge­richts im vierten Bezirk der USA in Richmond liefert die rechtliche und ein­leuch­tende Erklärung nach der Darstellung der simplen Fakten:

Ein Schuldner konnte ein Urteil über $2,3 Mio. aus einem Betrugsfall nicht be­frie­di­gen, und die Gerichte stellten fest, dass er zur Vermögens­ver­schleie­rung Fir­men eingerichtet hatte, auf deren Vermögen die Ur­teils­gläubiger zu­grei­fen woll­ten. Die Firmen fungierten als Alter Ego ihres Gesell­schaf­ters. Sie waren nicht mitverklagt worden und hatten keine Gele­gen­heit, sich gegen die Betrugs­vor­wür­fe zu verteidigen. Der Missbrauch der Ge­sell­schafts­form ist je­doch grundsätz­lich bedenklich und rechtfertigt den Durchgriff, und zwar nach dem Recht von De­la­wa­re in beide Richtungen, erklärte die Revision am 28. März 2018:
We also observe that "Delaware has a powerful interest of its own in pre­venting the entities that it charters from being used as ve­hic­les for fraud. Delaware's legitimacy as a chartering juris­dic­ti­on depends on it." … Were Delaware to permit courts to hold an alter ego mem­ber liable for an entity's debts without also allowing courts to hold the al­ter ego en­ti­ty liable for the member's debts, frau­dulent mem­bers could hide assets in plain sight to avoid pay­ing a judg­ment. De­la­ware law is clear, however, that a corporate form cannot be used as a "shield" to hinder creditors from col­lec­ting on adjudicated claims. AaO 18.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.