Der Zweck des Standstill Agreement besteht darin, die Grundregeln für die Verhandlungen klarzustellen. Dazu gehört die Festlegung der Stillhaltefrist, der Nichtverzicht auf Rechte und Ansprüche sowie Einreden und Einwendungen, die Wirkung der Zeitverstreichung auf Verjährungs- und ähnliche Fristen wie nach dem Laches-Grundsatz des amerikanischen Rechts, der Verzicht auf die Einreichung von Klagen oder Schiedsanträgen, die Festlegung des Verhandlungsortes und die Teilung der am Verhandlungsort entstehenden Kosten.
Wichtig ist auch die Berücksichtigung der Beweisregel Rule 408 Federal Rules of Evidence, nach der die Aussagen im Rahmen der Vergleichsverhandlungen nicht als Beweise in etwaige Verfahren eingebracht werden dürfen, sofern sie nicht aufgrund anderer Bestimmungen verwertbar sind.
Natürlich ist auch an eine Geheimhaltungsverpflichtung und Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel für das Stillhalteabkommen zu denken, die wie andere übliche Vertragsbestimmungen auch in diesem Vertrag nicht fehlen dürfen.
Und was ist mit Dritten, die verbundene oder vergleichbare Ansprüche geltend machen, doch dem Standstill Agreement nicht beitreten? Das erinnert an den Sack Flöhe.