Das Amt würdigt und wertet in der Verkündung ausführlich die Anmerkungen der Öffentlichkeit, die nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz eintrafen. Es entscheidet wichtige rechtliche, technische und organisatorische Fragen und begründet seine Regeln. Sie reichen von der Definition eines EBooks und der Aufbewahrung in temperatur- und sonstig geschützten Rechnern bis zum eingeschränkten Zugriff auf gespeicherte Werke in Leseräumen zur Vereitelung rechtswidriger Kopien.
Das Amt beschafft sich über die gesetzliche Hinterlegungspflicht auf Abruf von Verlagen kostenlos einen Riesenbestand an literarischen und sonstigen Werken. Vor Jahrzehnten wollte es ihm auch teuerste Werke aus Deutschland einfügen. Die wissenschaftlichen Kleinstauflagen führten zu einem weltweit beachteten Musterprozess des Justizministeriums gegen einen sich sträubenden deutschen Verlag, für den der Verfasser eine Hinterlegung gegen Quittung vornahm, welche den vom Urheberrecht wenig begeisterten Richter veranlasste, die Klage wegen Erledigung abzuweisen. Somit liegt zur Extraterritorialität der amerikanischen Hinterlegungspflicht noch kein abschließender Präzedenzfall vor.