Hinterlegung beim Copyright Office: EBooks-Verordnung
Wie kühl ist das EBook zu lagern? Wer darf es einsehen? Wer muss liefern?
CK • Washington. Beim Copyright Office in Washington werden Werke nach dem Copyright Act eingetragen und hinterlegt. Zudem darf das Amt Werke anfordern. Diese Regel erstreckt es auf EBooks. Eine neue Verordnung wird am 16. April 2019 unter dem Titel Mandatory Deposit of Electronic-Only Books verkündet. Sie betrifft nur veröffentlichte und nicht zuerst gedruckte EBooks.Das Amt würdigt und wertet in der Verkündung ausführlich die Anmerkungen der Öffentlichkeit, die nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz eintrafen. Es entscheidet wichtige rechtliche, technische und organisatorische Fragen und begründet seine Regeln. Sie reichen von der Definition eines EBooks und der Aufbewahrung in temperatur- und sonstig geschützten Rechnern bis zum eingeschränkten Zugriff auf gespeicherte Werke in Leseräumen zur Vereitelung rechtswidriger Kopien.
Das Amt beschafft sich über die gesetzliche Hinterlegungspflicht auf Abruf von Verlagen kostenlos einen Riesenbestand an literarischen und sonstigen Werken. Vor Jahrzehnten wollte es ihm auch teuerste Werke aus Deutschland einfügen. Die wissenschaftlichen Kleinstauflagen führten zu einem weltweit beachteten Musterprozess des Justizministeriums gegen einen sich sträubenden deutschen Verlag, für den der Verfasser eine Hinterlegung gegen Quittung vornahm, welche den vom Urheberrecht wenig begeisterten Richter veranlasste, die Klage wegen Erledigung abzuweisen. Somit liegt zur Extraterritorialität der amerikanischen Hinterlegungspflicht noch kein abschließender Präzedenzfall vor.