Stand der prozessualen IP-Identifizierung bei Filmstreuung
CK • Washington. Langsam festigt sich auch in den USA das Verfahren zur Ermittlung von IP-Anschriftennutzern bei behaupteter Rechtswidrigkeit einer unerlaubten Verbreitung von Filmen und ähnlichen Werken. Die Pornowirtschaft treibt diese kostspielige Rechtsentwicklung voran und steht auch hinter der lehrreichen Entscheidung vom 10. April 2018 in Malibu Media LLC v. John Doe subscriber assigned IP address 108.31.236.209.
Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärt die Anforderungen an einen Erlass einer Anordnung, Subpoena, an den die Anschrift verwaltenden Telekommunikationsanbieter, Internet Service Provider, und die örtlichen Zuständigkeitsregeln, die sich allein aus Behauptungen und Vermutungen nach einer Geolocation-Suche ableiten. Außerdem erörtert es die Voraussetzungen für eine Schutzverfügung, die dem Anschrifteninhaber die Chance zur Abwehr der Subpoena einräumt, sowie wegen des behaupteten delikaten und potentiell rufschädigenden Inhalts des vertriebenen Werks einer protective Order:
Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärt die Anforderungen an einen Erlass einer Anordnung, Subpoena, an den die Anschrift verwaltenden Telekommunikationsanbieter, Internet Service Provider, und die örtlichen Zuständigkeitsregeln, die sich allein aus Behauptungen und Vermutungen nach einer Geolocation-Suche ableiten. Außerdem erörtert es die Voraussetzungen für eine Schutzverfügung, die dem Anschrifteninhaber die Chance zur Abwehr der Subpoena einräumt, sowie wegen des behaupteten delikaten und potentiell rufschädigenden Inhalts des vertriebenen Werks einer protective Order:
"The fact that a copyrighted work was illegally downloaded from a certain IP address does not necessarily mean that the owner of that IP address was the infringer." … "Indeed, the true infringer could just as easily be a third party who had access to the internet connection, such as a son or daughter, houseguest, neighbor, or customer of a business offering an internet connection," and "[t]here is a real risk that defendants might be falsely identified and forced to defend themselves against unwarranted allegations." … There is also a risk that "the innocent defendant may be coerced into an unjust settlement with the plaintiff to prevent the dissemination of publicity surrounding unfounded allegations." AaO 4.