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Mittwoch, den 18. April 2018

Haftung der Alleinaktionärin für US-Corporation  

.   Im Frühling werden die Corporate Books der ame­ri­ka­ni­schen Tochter­ge­sellschaften der Man­dan­ten aktualisiert. Haben alle Mandanten die Protokolle ihrer Gesellschafterversammlungen unterzeichnet und zu­rück­ge­sandt?

Formalien sind wichtig, um die Durchgriffshaftung in den USA zu vermeiden. Andere Faktoren jedoch auch.

In diesem Zusammenhang sollen Mandanten bedenken, dass hiesige Ge­rich­te entscheiden, dass die Begleichung von Verbindlichkeiten der Toch­ter­ge­sell­schaft in den USA durch die ausländische Muttergesellschaft
1. die Zuständigkeit des US-Gerichts über die ausländische Firma be­grün­den kann; und
2. die Regeln der Durchgriffshaftung gegen die ausländische Mut­ter an­wend­bar macht.
In beiden Themenkreisen geht es dabei immer um zahlreiche Faktoren, die das Gericht gegeneinander abwägt. In einem Fall gegen eine italienische Mut­ter­gesellschaft war ausschlaggebend, dass die Mutter
1. 100% der Anteile an der US-Tochter hält;
2. die Verbindlichkeiten der US-Tochter begleicht; und
3. zwar eine Anweisung für die Eröffnung eines eigenen Bank­kon­tos für die Tochter erteilt, jedoch nicht weiterverfolgt hatte und daher kein Kon­to ein­ge­rich­tet wurde.
Wichtig ist mithin, dass die Tochter neben selbständigen, mutterunabhängigen Ent­schei­dun­gen ohne Konzerndirektiven auch für ihre eigenen Verbindlich­kei­ten einsteht und die Al­lein­aktionärin der US-Corporation diese nicht über­nimmt. Sonst findet sich die Mutter im amerikanischen Prozess neben der Tochter­ge­sell­schaft wieder.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.