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Donnerstag, den 19. April 2018

Patentantrag hebelt Vertraulichkeitserklärung - NDA - aus  

.   Satelliten sausen mit Geheimnissen, für die kein Patent be­an­tragt wur­de, um die Welt. Der Verfasser überzeugt die Lieferanten, auf Patente zu ver­zich­ten, weil ihre Technik veröffentlicht würde und Patente nach knapp zwei Jahrzehnten ablaufen. Ein gutes NDA mit Kunden kann ewig gelten. Am 18. April 2018 wurde in HIP Inc. v. Hormel Foods Corp. klar, dass der Patent­an­trag die Vertraulichkeitserklärung unnötig aushebelt.

Der Kläger behauptete die Verletzung eines NDA über eine Schinkenkoch­tech­nik, doch sah das Gericht den dazugehörigen Patentantrag, den der Kläger zum Flan­ken­schutz ein­gereicht hatte, als Veröffentlichung an. Jeder erhielt darauf Zugriff. Damit war die Lösung nicht mehr geheim. Die Vereinbarung wurde un­durch­setz­bar, bestätigte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.