Patentantrag hebelt Vertraulichkeitserklärung - NDA - aus
CK • Washington. Satelliten sausen mit Geheimnissen, für die kein Patent beantragt wurde, um die Welt. Der Verfasser überzeugt die Lieferanten, auf Patente zu verzichten, weil ihre Technik veröffentlicht würde und Patente nach knapp zwei Jahrzehnten ablaufen. Ein gutes NDA mit Kunden kann ewig gelten. Am 18. April 2018 wurde in HIP Inc. v. Hormel Foods Corp. klar, dass der Patentantrag die Vertraulichkeitserklärung unnötig aushebelt.
Der Kläger behauptete die Verletzung eines NDA über eine Schinkenkochtechnik, doch sah das Gericht den dazugehörigen Patentantrag, den der Kläger zum Flankenschutz eingereicht hatte, als Veröffentlichung an. Jeder erhielt darauf Zugriff. Damit war die Lösung nicht mehr geheim. Die Vereinbarung wurde undurchsetzbar, bestätigte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis.
Der Kläger behauptete die Verletzung eines NDA über eine Schinkenkochtechnik, doch sah das Gericht den dazugehörigen Patentantrag, den der Kläger zum Flankenschutz eingereicht hatte, als Veröffentlichung an. Jeder erhielt darauf Zugriff. Damit war die Lösung nicht mehr geheim. Die Vereinbarung wurde undurchsetzbar, bestätigte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis.