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Dienstag, den 24. April 2018

Der Affe trägt die Kosten des Verfahrens  

Aktivlegitimation bejaht, Affenselfie-Schadensersatzanspruch verneint
.   Ob die beklagten Verwender eines Affenselfiefotos eine Kos­ten­erstattung erhalten, bleibt dem Gericht unklar, aber zugesprochen es sie sie. Der klagende Affe in Naruto v. David Slater gewann in der Frage der Aktiv­le­gi­ti­mation, vertreten von Beiständen. Doch das Gericht lehnte eine Auswei­tung des urhebergesetzlichen Rechts auf Verfolgung eines Fotoverletzungsan­spruchs ab.

Der Copyright Act gewähre Tieren nicht den gewüschten Rechtsschutz. Die Mehr­heit im Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco der USA er­öff­ne­te Klagen von Tieren Tür und Tor, schrieb die Mindermeinung miss­bil­li­gend am 23. April 2018. Schon ihre Aktivlegitimation sei zu verneinen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.