Der Affe trägt die Kosten des Verfahrens
Aktivlegitimation bejaht, Affenselfie-Schadensersatzanspruch verneint
CK • Washington. Ob die beklagten Verwender eines Affenselfiefotos eine Kostenerstattung erhalten, bleibt dem Gericht unklar, aber zugesprochen es sie sie. Der klagende Affe in Naruto v. David Slater gewann in der Frage der Aktivlegitimation, vertreten von Beiständen. Doch das Gericht lehnte eine Ausweitung des urhebergesetzlichen Rechts auf Verfolgung eines Fotoverletzungsanspruchs ab.Der Copyright Act gewähre Tieren nicht den gewüschten Rechtsschutz. Die Mehrheit im Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco der USA eröffnete Klagen von Tieren Tür und Tor, schrieb die Mindermeinung missbilligend am 23. April 2018. Schon ihre Aktivlegitimation sei zu verneinen.