Die bisherige Belehrung sei ohnehin umfassend, meinte ablehnend die Food and Drug Administration, und eine Sonderbelehrung über Medikamente im Versuchsstadium sei mangels Schaden des Vereins nicht justiziabel. Am 27. April 2018 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt über die Klage des Vereins in Center for Responsible Science v. Gottlieb.
Die Urteilsbegründung erklärt die vorläufige Abweisung der Klage wegen mangelnder Aktivlegitimation des Vereins, doch darf sie umformuliert neu erhoben werden. Der Verein kann aktivlegitimiert sein, wenn er einen Schaden durch das Nichtstun des Amts nachweist: [A]n organization must substantiate its injury "by affidavit or other specific evidence that a challenged statute or policy frustrates the organization's goals and requires the organization to expend resources … [it] otherwise would spend in other ways." AaO 6.