Studentin mit Verweis nach Selbstgesprächen verleumdet?
CK • Washington. Die Revision in Ileen Cain v. Atelier Esthetique Institute of Esthetics Inc. betrifft eine den Untericht mit aggressiven Selbstgesprächen störende Studentin, die vom Hautpflegekurs entfernt wurde, und darin eine schadensersatzpflichtige Verleumdung und Menschenrechtsverletzung entdeckte. Die Subsumtion folgt der Darlegung der Anspruchsmerkmale am 3. Mai 2018:
To make a claim for defamation under New York law, the plaintiff must allege "(1) a false statement that is (2) published to a third party (3) without privilege or authorization, and that (4) causes harm, unless the statement is one of the types of publications actionable regardless of harm." Elias v. Rolling Stone LLC, 872 F.3d 97, 104 (2d Cir. 2017).Der Schaden wird vermutet und muss nicht bewiesen werden, wenn der Beruf betroffen ist: Trade, Business or Profession. Die neuartige Frage, ob die Vermutung auch bei Studenten greift, beantwortet das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City nicht, weil das erste Merkmal nicht vorliegt: Eine Aussage ist nicht falsch, wenn sie wahr ist. Die Studentin verwickelte sich bewiesenermaßen in den Unterricht störende Monologe und Halluzinationen, die ihre Entfernung aus dem Unterricht rechtfertigten.