Am 3. Mai 2018 erklärte der United States District Court for the District of Columbia in Washington, DC, die anwendbaren Regeln des Bundesbeweisrechts in den Federal Rules of Evidence. Zunäst muss eine Verschwörung erkennbar sein, die ein gemeinsames Ziel verfolgt. Der fragliche Beweis muss zudem durch unabhängige Beweise untermauert sein: [T]he statement … must be based at least in part "on some independent evidence of the conspiracy"--that is, on evidence other than the statements whose admissibility is in question. United States v. Gewin, 471 F.3d at 201-02 (noting that Rule 801(d)(2)(E) applies equally in civil and criminal cases). AaO 2.
Die USA behaupten, dass EMails, Protokolle und weitere Beweise die Behauptung der Verschwörung bestätigen. Dazu gehört auch eine Geheimhaltungsvereinbarung, Non-Disclosure Agreement, zwischen den Parteien und eine Verschleierung der Produktfehler bis zum Abschluss einer Rückrufaktion. Das Gericht akzeptiert dies lesenswert als stützenden Nachweis und lässt die angefochtenen Beweise vorläufig zu. Aber es behält sich eine abschließende Prüfung und Entscheidung im Prozess vor. Hauptziel der komplexen Beweisvorkehrungen im US-Prozess ist die Vermeidung der Irreführung von Geschworenen.