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Mittwoch, den 09. Mai 2018

Unlautere Bankspesen im Auslandsverkehr haftungsfrei  

.   In MZL Capital Holdings Inc v. TD Bank NA hatte eine Bank in ihren Geschäftsbedingungen für den Auslandsverkehr die anwendbaren Wechselkurse, applicable Exchange Rate, versprochen, die sie Kunden nur auf Anfrage offenlegte. Die Kläger merkten, dass der angesetzte Kurs wesentlich von den veröffentlichten Kursen reputabler Geldanalysten abwichen, und verklagten die Bank wegen Täuschung auf Schadensersatz.

Am 8. Mai 2018 entschied in New York City das Bundesberufungsgericht des zwei­ten Bezirks der USA, dass die Anwendung der vertraglich zugesagten Kur­se erfolgte und die Bank daher keinen Vertragsbruch begangen hatte. Die Klä­ger gingen auch nach dem Verbraucherbetrugsgesetz New Jersey Consumer Fraud Act vor - und leer aus. Ein Betrug könne zwar vorliegen, aber bei einer Unter­lassung müsse auch der Vorsatz konkretisiert sein, um die Klage schlüssig zu machen. Daran fehlte es.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.