15 Jahre US-Recht auf Deutsch in Blogtechnik
In anfangs überschaubarer juristischer Netzlandschaft
CK - Washington. Nur wenige Blogs bereicherten vor 15 Jahren den juristischen Austausch, als das bereits zwölfjährige German American Law Journal sich ihnen am 15. Mai 2003 im Blogformat mit dem neuen Untertitel US-Recht auf Deutsch hinzugesellte: Obiter Dictum, Muepe, Jurabilis!, Simon's Blawg, TransBlawg, Law-Blog, Sevriens, Law Blog, Vertretbar, Lawgical. Ein Jahr später verzeichnete das Spiegelblog Handakte schon knapp 30 deutsche Juristen, die die Blogtechnik einsetzten.Wie im Webformat und dem XText-Format vor Internetzeiten dient das German American Law Journal weiterhin ohne Reklame, Datenkrakerei und aufbauschende, doch nichts besagende Klagen dem Austausch deutscher und amerikanischer Juristen. Heute berichtet US-Recht auf Deutsch über das amerikanische Recht, während die American Edition Ausführungen zum Deutschen enthält.
Die Zahl der Mitverfasser ist wohl so groß wie die der aktiven deutschsprachigen Jurablogs. Mehrere Verfasser haben nach ihrer Ausbildungsstation in Washington, in der sie lernten, aktuell und akkurat über neueste Entscheidungen amerikanischer Gerichte und Gesetzgeber zu berichten, erfolgreiche eigene Blogs zu fachlichen Themen begonnen.