• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 11. Mai 2018

15 Jahre US-Recht auf Deutsch in Blogtechnik  

In anfangs überschaubarer juristischer Netzlandschaft
CK - Washington.   Nur wenige Blogs bereicherten vor 15 Jahren den ju­ri­sti­schen Aus­tausch, als das bereits zwölfjährige German American Law Journal sich ihnen am 15. Mai 2003 im Blogformat mit dem neuen Untertitel US-Recht auf Deutsch hinzugesellte: Obiter Dictum, Muepe, Jurabilis!, Simon's Blawg, TransBlawg, Law-Blog, Sevriens, Law Blog, Vertretbar, Lawgical. Ein Jahr später verzeichnete das Spiegelblog Handakte schon knapp 30 deutsche Juristen, die die Blogtechnik einsetzten.

Wie im Webformat und dem XText-Format vor Internetzeiten dient das German American Law Journal weiterhin ohne Reklame, Datenkrakerei und aufbau­schen­de, doch nichts besagende Klagen dem Austausch deutscher und ame­ri­ka­ni­scher Juristen. Heute berichtet US-Recht auf Deutsch über das ame­rika­ni­sche Recht, während die American Edition Ausführungen zum Deutschen ent­hält.

Die Zahl der Mitverfasser ist wohl so groß wie die der aktiven deutsch­spra­chi­gen Jurablogs. Mehrere Verfasser haben nach ihrer Ausbildungsstation in Wa­sh­ing­ton, in der sie lernten, aktuell und akkurat über neueste Entschei­dun­gen ameri­ka­ni­scher Gerichte und Gesetzgeber zu berichten, erfolgreiche eigene Blogs zu fach­lichen Themen begonnen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.