• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 16. Mai 2018

Anklage in Trumps Hexenjagd vom Gesetz gedeckt  

.   In USA v. Manafort verlor am 15. Mai 2018 der Vorstand der Trumpwahlkampagne seine Anfechtung der ihn betreffenden Anklage we­gen krimineller Kooperation mit Russland und anderen Rechtsverletzungen. Er be­hauptete, die vom Justizministerium einberufene Mueller-Sonderermitt­lungs­gruppe habe ihre Untersuchungs- und Anklagebefugnisse überschrit­ten; die Einberufung sei auch teilweise rechtswidrig vage.

Das Bundesgericht der Hauptstadt verkündete einen 37-seitigen Beschluss, der gründlich prüft, ob die Untersuchung über rechtswidrige Beziehungen der Trump-Kampagne, der Zusammenwirkens der Kampagne und der russischen Regierung und des Einwirkens russischer Spionagegruppen rechtmäßig ein­ge­lei­tet wurde und die ihr zugewiesenen Aufgaben erfüllt.

Der United States District Court for the District of Columbia in Washington, DC, gelangt lesenswert zum Ergebnis, dass die resultierende Strafanklage auf einer zulässigen Ermächtigung beruht und die angeblich vagen Aufgaben­be­schrei­bungen der Sonderermittler in den gesetzlichen Rahmen der Verfolgung von Erkenntnissen über Eingriffe in und Behinderungen von strafrechtlichen Er­mittlungen fallen. Trumps Vorwurf einer Hexenjagd trifft auf diese Anklage nicht zu.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.