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Freitag, den 18. Mai 2018

Das Fußfesselgeschäft verleumdet: Pressehaftung  

.   In Libre by Nexus v. Buzzfeed Inc. griff ein Onlinejournal das Geschäft mit Fußfesseln auf, das eine Freilassung undokumentierter Aus­län­der ohne Kaution ermöglicht. Es berichtete einerseits über das Ge­schäfts­modell und die Motivation des Inhabers, andererseits die Klagen von Frei­ge­las­senen über die hohen Mietgebühren, die in ungünstigen Fällen die Kosten einer Kaution über­stei­gen.

Zudem berichtete das Journal von einem eingestellten Ermittlungsverfahren ge­gen den Dienstleister, der mit seinem Gewinn Anwälte zur Betreuung seiner Kunden unterstützt. Er wandte sich mit einem Verleumdungsvorwurf gegen das Journal. Dieses beantragte die Abweisung der Klage im Schnellverfahren nach dem Anti-SLAPP-Gesetz, das die Meiungs- und Pressefreiheit vor kos­ten­träch­ti­gen Prozessen schützt. Diesen Antrag lehnte das Bundesgericht der Hauptstadt am 16. Mai 2018 ab. Er setzt mit der Beweislastumkehr zugunsten der Presse hohe Hürden, die das Journal nicht nehmen konnte.

Andererseits konnte das Journal eine Abweisung wegen Unschlüssigkeit als Dis­missal without Prejudice erreichen, weil der Kläger keine Belege zur Un­ter­mau­erung der Falschheit der Berichterstattung vorgelegt hatte. Er darf die Kla­ge er­neut erheben und sollte dann die vom Gericht ausführlich erörterten Nach­wei­se über behauptete Fehler vorlegen. Außerdem müsste er zur Schlüs­sig­keit beweisen, dass die Falschberichterstattung mit böswilliger Verleum­dungs­ab­sicht geschah.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.