Gerichtsakten sind ebenso wie Behördenakten für jedermann einsehbar, wenn nicht ausnahmsweise Sondervorschriften greifen, beispielsweise manchmal zum Opferschutz. Entweder greift der Öffentlichkeitsgrundsatz unmittelbar, und jeder darf die Akten begründungslos einsehen und über alles Gefundene berichten. Oder es gilt im Bund, dem Federal Government, der Freedom of Information Act, und bei den Einzelstaaten Vergleichbares, wenn ein Verfahren vor einer Behörde abläuft.
Viele beabsichtigte Verwaltungsakte werden ebenso wie Verordnungsentwürfe der Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedures Act im Federal Register oder einem sonstigen Anzeiger vorgelegt. Ob Busfahrer Bernie Smith, 66, 220 Pfund, wohnhaft Shits Creek und diabeteskrank, eine Befreiung nach dem Führerscheingesetz erhält, erfährt also jeder.